Bezirkskönig, Bezirksprinz und Bezirksschülerprinz werden unter den „amtierenden Silberträgern“ aller dem Bezirksverband angehörenden Schützenbruderschaften (entsprechend der Ausschreibung des Bundes) auf gesonderten Bezirksveranstaltungen ermittelt. Seit 1992 wird im BV der König mit schießen auf den Holzvogel ermittelt.
Richtlinien für das Bezirkskönigsschießen ab 2018
Generell wird die Ausschreibung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BDHS) für das Bundeskönigsschießen zugrunde gelegt. Die Teilnehmer des Bezirkskönigsschießens, erklären Sie sich ohne gesonderte schriftliche Einwilligung damit einverstanden, dass Name, Vorname und Bruderschaft, in den offiziellen Medien und den Internetseiten des Bezirks und des BHDS veröffentlicht werden können. Für das Bezirkskönigsschießen gilt folgende Änderung/Ergänzung:
- Zur Teilnahme am Bezirkskönigsschießen ist berechtigt, wer Mitglied einer vollständig in der
eVewa-Mitgliederverwaltung erfassten Bruderschaft, wer amtierender Kaiser/König seiner
Bruderschaft und volljährig ist. Die wiederholte Teilnahme am Bezirkskönigsschießen ist möglich,
keine Sperrfrist. - Jede Bruderschaft meldet den amtierenden Schützenkaiser/-könig bis zur Bezirksdelegiertenversammlung im März (bei späterem Vogelschuss entsprechend) mit den in allen Punkten vollständig über BAStian ausgefülltem „Fragebogen für die Bewerber zum Bezirks- und Bundeskönigsschießen“ (mit Jahreszahl) und mit den erforderlichen Unterschriften nur vom
Kaiser/König, Brudermeister und Bruderschaftspräses, ohne Unterschriften vom Bezirk. Danach bitte nur an die Bezirksgeschäftsstelle weiterleiten. Die Brudermeister sind für die ordnungs- und fristgemäße Übersendung der Fragebogen verantwortlich. Alle ordnungsgemäß gemeldeten Bewerber erhalten persönlich eine schriftliche Einladung durch die Bezirksgeschäftsstelle. - Für die Gesamtleitung des Vogelschießens sind nur der Bezirksbundesmeister und der Bezirksschießmeister verantwortlich und weisungsbefugt. Über die Teilnahme eines Bewerbers entscheidet in letzter Instanz der geschäftsführende Vorstand. Die Einspruchsfrist endet mit dem Beginn des Wettbewerbs. Die technische Durchführung des Bezirkskönigsschießens obliegt dem
Bezirksschießmeister. - Bedingungen für das Bezirkskönigsschießen:
a) Der Bezirkskönig wird gemäß Beschluss der Bezirksdelegiertenversammlung vom 20. März 1992
zu Beginn des Bezirksschützenfestes durch Schießen auf einen Holzvogel ermittelt.
b) Die Reihenfolge der Schützen wird durch Startnummerziehen festgelegt. Sollte wider Erwarten
der Holzvogel verändert werden müssen, bleibt die Startnummer erhalten.
c ) Seit Mai 2007 sind zwei Pflichtrunden der Könige vorgegeben, nur nach diesem Durchgang kann sich jeder von der Startliste streichen lassen. Es ist dies dem Protokollführer des Schießwettbewerbs klar anzuzeigen.
d) Die gastgebende Bruderschaft stellt den ab 2015 gültig abgenommenen Schießplatz, mit Abnahmegutachten.
e) Das Schießen erfolgt mit Schrot-Waffe nach neuster gesetzlicher Vorgabe auf der bezirkseigenen mobilen Vogelschussanlage.
f) Jeder Schütze bekommt den vorgeschriebenen entsprechenden Gehör- und Augenschutz, vom Bezirk gestellt.
g) Hilfsmittel: Bewerber, denen schriftlich eine Schießerleichterung gestattet wurde, dürfen diese auch beim Bezirkskönigschießen in Anspruch nehmen. Für die Bereitstellung der Hilfsmittel ist der Bewerber selbst verantwortlich.
h) Bekleidung und Ausrüstung: Schützentracht (oder schwarzer Anzug) ist für alle Bewerber vorgeschrieben. Die Königskette ist beim Schießen abzulegen, keine Haftung des Bezirks.
i) Einsprüche: Einsprüche gegen die Durchführung können nur vom Bewerber auf dem Schießstand vorgebracht werden. Über den Einspruch entscheidet die vom technischem Leiter eingesetzte Schießkommission. - Wer den letzten Rest des Königsvogels von der Stange holt, ist Bezirkskönig. Die Entscheidung, ob der Vogel vollständig von der Stange geschossen ist, treffen der Bezirksschießmeister, sein Stellvertreter und der Bezirksbundesmeister gemeinsam.
- Der Sieger vertritt den Bezirksverband Schwalmtal-Brüggen e.V. beim nächsten Bundeskönigsschießen.
- Es ist untersagt, am Wettkampftag den Schießstandbereich ohne Aufruf zu betreten. Der Zutritt von Begleitpersonen richtet sich nach den Bestimmungen der Sportordnung.


Ministerkette
Anlage:
Der Bezirksvorstand übergibt die Insignien der Regentschaft, die gerahmte Urkunde und den Königsorden dem neuen Bezirkskönig, sowie die vorhandenen Ministerketten seinen Ministern. Der 1. Vorsitzende/Brudermeister der Bruderschaft des neuen Bezirkskönigs nimmt die Standarte in Empfang.
Der Bezirkskönig und der Brudermeister haften durch Unterschrift für die Leihgaben (Bezirkskönigssilber, Bezirksministerketten, drei Präsentierstäbe, Behältnis für Silber, Standarte mit Zubehör) des Bezirksverbandes. Die Silber sind bei Nichtgebrauch, bei der Sparkasse zu deponieren. Bei Aufbewahrung Zuhause (Wochenende), ist dies der eigenen Hausratversicherung bitte anzuzeigen und dem Bezirksvorstand schriftlich als Kopie unvorzüglich mitzuteilen. Eine Übersicht der Bezirksmajestäten, die aufgrund fehlenden Archivmaterials allerdings nicht vollständig ist, gibt es hier: